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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Isolier Vertrieb Sachsen
 

§ 1 Begriffsbestimmung

(1) In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird der Begriff Verbraucher im Sinne des
     § 13 BGB, der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

(2) Sitz des Isolier Vertrieb Sachsen ist Chemnitz

 

§ 2 Geltungsbereich

Unsere AGB gelten ausschließlich. Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die nachstehenden AGB haben Gültigkeit für alle Kauf- und Werklieferungsverträge, die wir als Verkäufer oder Werklieferungsverträgen ab dem 15.11.2006 abschließen.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Eine Bestellung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Das Angebot kann nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der bestellten Ware angenommen werden.

 

§ 4 Preise/ Lieferfristen/ Lieferung

(1)  Preise verstehen sich ohne Verpackung sowie einschließlich gesetzlicher  Mehrwertsteuer für die Lieferung ab
      dem Sitz unserer jeweiligen Niederlassung frei LKW oder Waggon verladen. Gegenüber
      Verbrauchern verstehen sich die Preise einschließlich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
      gültigen Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt ab dem Sitz unserer jeweiligen Niederlassung auf

      Gefahr und Kosten des Kunden.

(2)  Etwa bewilligte Rabatte sowie Umsatz- und Frachtvergütung entfallen , falls sich der Kunde mit
      der Bezahlung durch uns gestellter Rechnung in Verzug befindet oder bei Insolvenzverfahren über
      sein Vermögen.

(3)  Die Bestimmung einer Lieferfrist bedeutet mangels besonderer Vereinbarung nicht, dass es sich
      um einen derart bestimmten Termin handelt, der den Kunden zu einem Rücktritt vom Vertrag
      ohne Fristsetzung berechtigt, § 323 Abs. 2 Ziffer 2 BGB.

(4)  Fixliefergeschäfte werden von uns nicht getätigt.

(5)  Die Lieferung der Ware erfolgt unfrei und auf Kosten des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, eine
      Transportversicherung abzuschließen. Teillieferung sind zulässig und werden nicht einzeln berechnet.
      Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen.

(6)  Ist der Kunde Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware beim
      Versendungsverkauf mit Übergabe der Ware beim Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur
     
Auslieferung bestimmte Person auf den Kunden über.


§ 5 Aufrechnung

(1)  Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, sofern die zur Aufrechnung gestellten
      Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt sind. In allen anderen
      Fällen, ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.

(2)  Ein Zurückhaltungsrecht steht dem Kunden ebenfalls nur bei rechtskräftig festgestellten, un-
      bestrittenen oder durch uns anerkannten Gegenansprüche zu.


§ 6 Haftung / Gewährleistung

(1)  Ist der Kunde Unternehmer und weist die durch uns gelieferte Sache im Zeitpunkt der Übergabe
      einen Mangel auf, so sind wir zunächst berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nach-
      besserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen.

(2)  Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist eine Nacherfüllung nicht möglich oder verstreicht eine Frist zur
      Nacherfüllung fruchtlos, so ist der Kunde zum Rücktritt, zur Minderung oder, falls der Mangel
      durch uns vertreten ist, zur Geltendmachung von Schadensersatz nach Maßgabe der Regelungen
      der §§ 6 bis 8 dieser AGB berechtigt.

      Ist der Kunde Verbraucher, stehen diesem die Rechte aus § 437 BGB bereits ab Gefahrenübergang zu.

(3)  Ist der Mangel durch uns zu vertreten, so beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Kunden
nach § 280 BGB auf den Ersatz des Schadens an der verkauften Sache selbst und auf solche Schäden,
für die wir eine ausdrückliche und schriftliche Einstandspflicht übernommen haben.

(4)  Wird eine sonstige vertragwesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt oder geraten wir mit der Lieferung
der Ware in Verzug, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden beschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher vertraglicher
Pflichten gegenüber Unternehmern ist eine Haftung ausgeschlossen.

(5)  Bei Lieferstörung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen (Betriebsstörung, Streik o.ä.)
sind wir berechtigt, den Liefertermin um eine angemessene Zeit hinauszuschieben.
Verzug tritt während der so verlängerten Lieferfrist nicht ein.

 

(6)  Wir sind nicht verpflichtet, Ware, die wir lediglich als Händler verkaufen (die also nicht durch uns hergestellt wird),
auf ihre Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Ein Verschulden im Sinne des §276 BGB unsererseits liegt daher nicht vor,
falls die verkaufte Ware Mängel aufweist, die nur durch eine Untersuchung erkennbar sind. Bei Lieferung im
Streckengeschäft stellt die Lieferung einer mangelhaften Sache grundsätzlich kein Vertretenmüssen
im Sinne des §276 BGB dar.

(7)  Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für unsere Erfüllungs- und Verrichtungshilfen.

(8)  Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden und
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 7 Rüge- und Untersuchungspflichten

(1)  Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Übergabe durch den Kunden zu untersuchen
und uns gegenüber schriftlich zu rügen, falls diese mangelhaft im Sinne der §§ 434, 435
BGB ist. Dies gilt nicht, falls es sich um einen versteckten Mangel handelt. Die gleiche
Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde im Hinblick auf Mengenabweichungen.
Kommt der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, so kann er aus der Mangelhaftigkeit
oder der Mengenabweichung keine Rechte mehr herleiten. Dies gilt nicht, falls der Kunde Verbraucher ist.

(2)  Der Kunde trägt, sofern er Unternehmer ist, die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige.

 

(3)  Zeigt sich ein verdeckter Mangel erst später, so hat der Kunde unverzüglich nach seinem Entdecken
den Mangel uns gegenüber anzuzeigen. Soweit der Kunde Verbraucher ist, hat einen verdeckten Mangel,
der später entdeckt wird, binnen zwei Monaten nach seinem Entdecken uns gegenüber schriftlich anzuzeigen.
Tut er dies nicht, treten ebenfalls die Rechtsfolgen des Abs. (1) ein.

 

(4)  Ist der Kunde Unternehmer, ist er ebenfalls verpflichtet, jegliche sonstige durch uns verursachte
Vertragsverletzung uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen,
soweit diese nicht bei uns positiv bekannt ist bekannt sein muss. Kommt er dieser Rügepflicht nicht
nach, so kann er aus dieser Vertragsverletzung keine Rechte herleiten.

 

§ 8 Gewährleistungsfristen

(1)  Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware verjähren abweichend von
§ 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB in zwei Jahren . Dies gilt nicht, falls der Kunde Verbraucher ist.

(2)  Handelt es sich bei der verkauften Ware um Baumaterialien im Sinne des §438 Abs. 1 Ziffer 2 BGB,
so verjähren Ansprüche des Kunden, sofern dieser Unternehmer ist, in zwei Jahren ab Übergabe an den Kunden.

(3)  Die Verkürzung der Gewährleistungsfristen nach Abs. (1) und (2) gelten nicht, sofern die Ansprüche
des Kunden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1)  Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher
Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung, die uns im Rahmen der
Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden zustehen. Dies gilt auch für zukünftig entstehende
und bedingte Forderungen und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete
Forderung geleistet werden.

(2)  Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne § 950 BGB,
ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1).
Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden
steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der
Vorbehaltsware zum Rechnungswerts der anderen verwendeten Ware zu. Erlischt unser Eigentum
durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden
Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswerts der Vorbehaltsware und verwahrt
sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1).

(3)  Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen
Geschäftsbedingungen und solange er uns gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht im
Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
(4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügung über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

(4)  Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns
abgetreten und diese Abtretung durch uns angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung
unserer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware
vom Käufer zusammen mit anderen nicht von gekauften Waren veräußert, so wird die Forderung aus
der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert
der anderen Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile
nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

(5)  Der Kunde ist berechtigt, Forderung aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungs-
ermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug,
Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem
Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn uns Umstände bekannt werden, aus
denen sich eine unseren Zahlungsanspruch gefährdende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Kund ergibt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung
an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.

(6)  Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu
benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung
des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

(7)  Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm
ausgestellter Scheck nicht bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem
Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände
eintreten, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
Vertragsabschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche gefährden. Die Rücknahme ist
kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung
und Wegschaffung der Vorbehaltsware untersagen.

(8)  Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren und zu deren sorgfältiger Behandlung verpflichtet.

(9)  Die vorstehenden Abs. (3) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde Verbraucher ist.

 

§10 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Kaufvertrag ist unser Sitz, sofern der Kunde
Vollkaufmann ist. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäfts-
beziehung mit Vollkaufleuten im Sinne des HGB ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers in Chemnitz.

 

§ 11 Anzuwendendes Recht

Die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen
Recht. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferung und Leistung gilt der Gerichtstand wie unter § 10
Vereinbart, soweit nicht kraft Gesetzes ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt ist.

 

§ 12 Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir anlässlich von Bestellung anfallenden Kundendaten im
Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erheben, bearbeiten, speichern und nutzen, sowie
Zu internen Marktforschung- und zu eigenen Marketingzwecken verwenden werden. Soweit der
Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke durch uns nicht wünscht, ist der Kunde berechtigt,
dieser Nutzung jederzeit schriftlich zu widersprechen. Wir werden Kundendaten nicht über den in

Satz 1 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.

 

§ 13 Salvatorische Klausel

(1)  Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

(2)  Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.  

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1)  Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist
er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden,
wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in
Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer
zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung
über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels
seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen,
gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des
Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend
von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen,
bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine
Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.
Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren
beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt
das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht
belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der
Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

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